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Kirchengeschichtliches aus Gerterode und Rehungen

Im Jahre 1624 wurde Gerterode, an der Grenze zur Grafschaft Hohenstein  gelegen, Gräflich – Schwarzburg – Sondershäuser Besitz.

Der Graf Ludwig Günther, evangelischer Confession, nahm sich 1655 seiner evangelischen Untertanen zu Gerterode an, die damals aus 21 Personen bestand und etwa den dritten Teil der Gerteröder Einwohner ausmachte.

 

Auf Ersuchen derselben brachte er mit Otto, Christoph von Worbis, Gutsherr und Patron der evangelischen Kirche zu Rehungen, eine beständige Kirchenunion und Incorporation zu Stande.

 

Die evangelischen Gerteröder wurden unter das Schwarzburgische Consistorium zu Ebeleben gestellt, dafür aber dem Rehunger Pastor und Schulmeister bestimmte Gebühren von Gerterode zugesichert.

 

Im Jahre 1671 wurde Gerterode von Churmainz für Churmainzische Besitzung erklärt und die Heiligenstädter Regierung ließ ihren kirchlichen Einfluß oft empfindlich spüren. Die freie Religionsausübung wurde mehr und mehr beschränkt und in den Jahren 1690 – 1702 war es soweit gekommen, dass die katholischen Pfarrherren zu Deuna und Bernterode öffentlich ihren Dienst verrichteten und der Rehunger Pastor nicht ohne Gefahr nach Gerterode gehen konnte.

 

Jacob Leppin, 1711 Pfarrer zu Rehungen, ließ sich indess dadurch nicht abschrecken, um das ihm dort anvertraute Amt der Seelsorge weniger treu zu verwalten. Mit der größten Gefahr seines Lebens, selbst nach den laut ausgesprochenen Drohungen einzelner böser Menschen, wanderte er zur Zeit dennoch im Namen des Herren dahin, um zu taufen, Kranken das Abendmahl zu reichen und den Bedürftigen Trost des Himmels zu spenden.

 

Einmal, als er auch zu taufen gegangen war, traf mit ihm daselbst der Pfarrer aus Berterode mit gleicher Absicht hier ein. In einer langen lateinischen Disputation gewann Leppin die Oberhand. Dies entzündete aufs Neue den Glaubenseifer und die katholischen Pfarrherren zu Bernterode und Deuna wurden um so wachsamer.

 

1714 kam ihnen Leppin mit einer Taufe einmal wieder zuvor. Dafür wussten sie den Vater des Kindes gefänglich nach dem Rusteberge bei Heiligenstadt zu bringen.

 

Nach ähnlichen Vorkommnissen und wechelseitigen Anfeindungen hatten aber die Gerteröder an Mut und Zuversicht wieder zugenommen, Leppin hatte den meisten Anteil daran.

 

So zogen sie daher 1725 den fast schon in Vergessenheit geratenen Kirchen – Receß von 1655 wieder hervor und machten in Übereinstimmung mit dem Pastor und der Kirchengemeinde Rehungen noch einige Zusätze, der jährlich an den Pastor zu entrichtenden Gaben.

 

Die Heiligenstädter Regierung verbot aber, überhaupt solche Verträge zu schließen und freiwillig Gaben zu entrichten.

 

So blieb alles beim alten Zustand und die Gerteröder waren wieder genötigt, außerhalb ihres Dorfes die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse zu suchen.

 

1733 sollte unter anderem auch ein Kind in Rehungen getauft werden, als auch zugleich ein Mainzischer Fähnrich und Grenzzoll – Betreuer auf dem Weg von Gerterode nach Rehungen heran kam und versuchte, auf Preußischen Grund und Boden das Kind wegzunehmen und nach Bernterode zur Taufe zu bringen. Es gelang ihm aber nicht, da die Begleiter des Kindes überlegen waren.

 

Die Folge dieser Angelegneheit waren weitere Auseinandersetzungen und Beschwerden, die dem Aufkommen einer evangelischen Kirche stets entgegen standen.

 

Den Gerterödern wurde freies und ungehindertes exercitium religionis zu Rehungen erlaubt, aber dem Rehunger Pastor der Zutritt in Gerterode auf keinen Fall gestattet.

 

Eine wiederholte Anzeige des Rehunger Pastors bewirkte 1745 wieder von Seiten der Halberstädter Regierung den Gebrauch von Repressalien. Die Folge hier von war, dass der Churfürst von Mainz den Gerterödern endlich erklärte: dass der Pastor die actus ministeriales in Not- und anderen Fällen zu Gerterode selbst verrichten möge; was dann auch ungehindert von dieser Zeit an in den Wohnhäusern daselbst geschah.  

 

Bis 1771 sollte es dauern, dass die Gerteröder am 2. Juli auf dem Saale des Fürstlich – Schwarzburg – Sondershäuserschen Vorwerks zu Gerterode gottesdienstliche Versammlungen halten durften.

 

Nach langen vergeblichen Bitten wurde endlich auch von der Mainzischen Regierung der Bau eines bloßen Bethauses, nicht einer Kirche genehmigt, welcher 1802 zu Stande kam.

 

Entnommen aus der Festschrift an den Patron der Rehunger Kirche, Herrn von Motz,zu Ehren des Glockenfestes 1823 in Gerterode.

 

B. Buchholz

Ortschronistin

Rehungen, 3.10.2001